Doppelte Haushaltsführung:
Familien zwischen Jobstandort und Zuhause

Wenn die Familie am Beschäftigungsstandort wohnt und zusätzlich ein gemeinsames Zuhause hat, kann doppelte Haushaltsführung anerkannt werden. Zu diesem Urteil kam das Finanzgericht Münster und hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das unter der Woche mit dem Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes lebt.

Als das Finanzamt den Werbungskostenabzug für die wöchentlichen Fahrten und die Unterkunft am Firmenstandort nicht gewähren wollte, klagte das Ehepaar und bekam vom Finanzgericht Münster Recht. Die Richter überzeugte unter anderem, dass die medizinische Versorgung ebenso im Heimatdorf stattfand wie das Vereinsleben der Familie. Zwar wurde der dortige Bungalow auch von der Mutter der Frau bewohnt. Aber das Ehepaar war einmal pro Woche dort und trug sowohl die laufenden Kosten als auch die Instandhaltung. Dementsprechend seien sie keine Gäste der Mutter, sondern hätten dort einen eigenen Hausstand unterhalten. Darüber hinaus verwies das Gericht auf die höhere Wohnqualität des Hauses im Vergleich zur Wohnung am Firmenstandort.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des FG Münster vom 26.9.18, 7 K 3215/16 E)

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