Der Umgang mit elektronischen Rechnungen:
Neuer Leitfaden für Unternehmen
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Bitkom, hat auf seiner Website einen kostenlosen Leitfaden zum Download bereitgestellt. In zehn Merksätzen bringt er auf den Punkt, was Unternehmer über elektronische Rechnungen wissen müssen.
Die Vorteile elektronischer Rechnungen liegen klar auf der Hand: Zum einen sind sie im Handumdrehen erstellt, verschickt und verbucht. Zum anderen benötigen sie kein Papier und sind daher ökologisch und ökonomisch die bessere Wahl. Allerdings muss man ein paar Dinge beachten, damit in rechtlicher Hinsicht alle Anforderungen erfüllt sind. Bitkom hat dazu zehn gut verständliche Merksätze formuliert. Die zehn Merksätze für elektronische Rechnungen im Überblick:
- Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln.
- Elektronische Rechnungen sind technologieneutral.
- Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten.
- Signatur und EDI sind weiterhin möglich.
- Jede Rechnung muss lesbar sein.
- Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten.
- Jede Rechnung muss aufbewahrt werden.
- Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden.
- Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation).
- Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff
Der kompakte Leitfaden kann unter hier als .pdf abgerufen werden.
(Quelle: bitkom Pressemeldung vom 26. Juli 2015)
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