Darlehensverträge zwischen Angehörigen:
Ohne Durchführung keine steuerliche Anerkennung

Damit Darlehensverträge zwischen Angehörigen vor dem Finanzamt Bestand haben, müssen die darin vereinbarten Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel die Zahlung von Zins und Tilgung, die Vereinbarung einer Laufzeit sowie die Gewährung von Sicherheiten.

Darlehensverträge sind auch zwischen nahen Verwandten möglich. Allerdings müssen sie nach geltenden bürgerlich-rechtlichen Kriterien aufgesetzt und tatsächlich umgesetzt werden. Denn immer schwingt dabei auch der Verdacht mit, dass innerhalb der Familie steuerrechtliche Lücken ausgenutzt werden. Um einen Missbrauch zu bekämpfen verlangt der Gesetzgeber, dass die Ernsthaftigkeit des Vertrages durch Erfüllung seiner Bedingungen nachgewiesen wird. Nicht unerheblich ist dabei, ob es sich um Verträge zwischen Erwachsenen oder zwischen Eltern und Kind handelt. Auch der Anlass des Darlehens spielt bei der Prüfung eine Rolle. Vor allem aber gilt: Vereinbarte Zins- und Tilgungsmodalitäten müssen eingehalten werden. Sonst wird das Finanzamt schnell hellhörig.

(Quelle: iww.astw.de, Urteil des FB Bremen vom 23.10.18, 1 K 206/17 (3))

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