Bitcoins aus Steuersicht:
Das müssen Sie zur neuen Kryptowährung wissen

Bitcoins sind als virtuelles Zahlungsmittel nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt. Allerdings handelt es sich um eine hoch spekulative Anlageform, die Gewinne und Verluste mit sich bringt. Die wiederum haben steuerliche Relevanz, wie Finanzbehörde Hamburg und Bundesregierung klarstellen.

Es ist ein echter Trend geworden: In ist, wer mit Bitcoins handelt. Im Gegensatz zu realem Geld wird die virtuelle Kryptowährung nicht gedruckt, sondern durch elektronisches Mining geschaffen. Insofern handelt es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Steuerlich relevant ist aber, was man damit machen kann: Kaufen, Tauschen und Verkaufen bei starken Kursschwankungen. Im gewerblichen Rahmen werden die Gewinne aus Bitcoins als Einkünfte erfasst, während die Mining-Kosten als Betriebsausgaben gelten. Bleibt der Handel privat, sind Gewinne innerhalb eines Jahres unter 600 Euro steuerfrei. Ansonsten zählen sie zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, deren Gewinne und Verluste gegengerechnet werden können. Anders sieht es aus, wenn Bitcoins selbst generiert und nicht erworben werden. Geschieht dies nur ab an und, drückt der Staat ein Auge zu und behandelt sie als sonstige Einkünfte, die bis 255,99 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Auch als Zahlungsmittel werden die innerhalb eines Jahres eingesetzten Bitcoins den privaten Veräußerungsgeschäften zugerechnet. Anschaffungskosten werden dabei nach der „first in, first out“ Methode ermittelt und von den Gewinnen abgezogen.
(Quelle: iww.de, Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 11.12.2017)
 

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