Bilanzieren mit Köpfchen:
So nutzen Sie die Gewinnverlagerung für Ihre Ziele
Die Frage nach der „richtigen“ Bilanzpolitik ist schwer zu beantworten. Wie so oft im Leben gilt es auch hier genau abzuwägen, welche Strategie in unternehmerischer oder steuerlicher Hinsicht am günstigsten ist. Mit dem richtigen Know-how kommt man als Unternehmer sicher ans Ziel.
Wenn eine Kreditverhandlung mit der Hausbank zu führen ist, kann ein hoher Gewinn strategisch durchaus sinnvoll sein. Geht es allerdings um das Thema Steuern, macht sich das Gegenteil oft besser. Gewinnverlagerung ist eine Option, den man als Unternehmer kennen sollte, um das jeweils günstigere Ziel zu erreichen. Bilanzierende Firmen können zum Beispiel Lieferungen, Reparaturen oder Beratungsleistungen zu einem früheren oder späteren Zeitraum ausführen. Einnahmen-Überschuss-Rechner dagegen verlagern ihren Gewinn, indem sie anstehende Zahlungen über das Zu- und Abflussprinzip steuern. Ganz wichtig ist dabei die Berücksichtigung der 10-Tage-Regel, nach der regelmäßige Einnahmen und Ausgaben immer dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie im wirtschaftlichen Sinne gehören. Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes, das am 18. Juli 2015 verabschiedet wurde, gelten ab dem nächsten Kalenderjahr neue Grenzen, die Unternehmer zugutekommen. Demnach ist der Schwellenwert für Umsatzerlöse von 500.000 Euro auf 600.000 Euro gestiegen, während der Schwellenwert für Gewinne von 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben wurde. Auf diese Weise reduzieren sich die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten von Handelsgesetzbuch und Abgabenverordnung.
(Quelle: Sonderausgabe des Mandanten-Rundbriefs 2/2015)
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