Betrug in der Apotheke:
Manipulation kann die Betriebserlaubnis kosten

Ein Apotheker, der Kapitalerträge verschwieg und eine Manipulationssoftware benutzte, hat seine Betriebserlaubnis verloren. Diese drastische Strafe für steuerliche Unzuverlässigkeit bestätigte das Verwaltungsgericht Aachen und verwies dabei auf § 4 des Apothekengesetzes.

Weil er Steuern in Höhe von rund 238.000 Euro hinterzogen hatte, war gegen den Apotheker bereits eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten verhängt worden.  Eine Steuer-CD brachte die Behörden darauf, dass Kapitalerträge verheimlicht und zum Betrug eine Manipulationssoftware benutzt wurde. Da halfen weder reumütiges Geständnis und günstige Sozialprognose noch auflagenfreie Bewährung oder die Ankündigung einer Schadenswiedergutmachung:  Die Betriebserlaubnis für die Apotheke wurde entzogen. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Aachen in seinem Urteil bestätigte. Denn nach § 4  des Apothekengesetzes werden nicht nur apothekenrechtliche Verstöße geahndet, sondern auch gewerbliche. Dabei kann neben der Betriebserlaubnis sogar die Approbation widerrufen werden.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des VG Aachen vom 6.7.18, 7 K 5905/17)

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!

Jetzt Erstberatung vereinbaren Onlinebuchhaltung