Bemessung des Elterngeldes:
Welche Steuerklasse zählt nach mehrfachem Wechsel?

Wer die Steuerklasse rechtzeitig ändern lässt, kann nach der Geburt mehr Elterngeld bekommen. Was aber passiert, wenn im Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor der Geburt gleich mehrfach gewechselt wurde? Mit dieser Frage hatte sich das Bundessozialgericht kürzlich zu beschäftigen.

Als Maßstab gilt seit dem neuen Urteil die Steuerklasse, die Elterngeldberechtigte am längsten innehatten. Dabei muss es sich nicht – wie zunächst angenommen – um einen Zeitraum von mindestens sieben Monaten handeln. So hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 28. März 2019 entschieden. Für die Klägerin war diese Entscheidung ungünstig: Sie hatte vor Geburt ihres Kindes sechs Monate Steuerklasse 1, zwei Monate Steuerklasse 4 und zwei weitere Monate Steuerklasse 3. Die Bitte um Berücksichtigung der letzten – deutlich günstigeren – Steuerklasse lehnten die Richter ab. Dadurch bekommt die Mutter weniger Basiselterngeld beziehungsweise Elterngeld Plus. Um die Verwaltung zu vereinfachen, wird der Bemessung das Entgelt zugrunde gelegt, das im letzten Monate der Berufstätigkeit verdient wurde.

(Quelle: iww.de, Pressemeldung des BSG vom 28.3.19, Urteil des BSG vom 28.3.19 AZ B 10 EG 8/17 R)

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