Azubis bekommen mehr:
Neues Jahr bringt bessere Bezahlung

Ab 1.1.2020 werden neu beginnende Auszubildende mehr verdienen. Dafür sorgt die Reform des Berufsbildungsgesetzes, die vom Bundestag im Herbst beschlossen wurde. Unter anderem ist darin auch ein Mindestlohn vorgesehen, der im Laufe der Lehrzeit prozentual steigen soll.

Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr muss ab 1.1.2020 mindestens 515 Euro betragen und soll bis zum Jahr 2024 nach und nach auf 620 Euro steigen. Danach wird dieser Mindestlohn jeweils zum 1.11. des Kalenderjahres automatisch  im Einklang mit der durchschnittlichen Entwicklung vertraglich vereinbarter Einstiegsgehälter  angepasst. Ein zusätzlicher Aufschlag soll darüber hinaus sicherstellen, dass auch der wachsende Beitrag zur betrieblichen Wertschöpfung angemessen berücksichtigt wird. Dementsprechend erhalten Auszubildende im zweiten Jahr 18 Prozent, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten  Jahr 40 Prozent mehr Lohn als im Einstiegsjahr.  Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Ausbildungen attraktiver zu machen und die Zahl der Abbrecher zu reduzieren. Ausnahmen von den neuen Vorschriften gibt es nur, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften branchenspezifische Regelungen getroffen haben.

(Quelle: iww.de/astw, Ausgabe 1-2020, Seite 16, Fachbeitrag vom 4.12.2019)

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