Aus Badezimmer wird Arbeitszimmer:
Umbaukosten sind nicht steuerlich abziehbar

Die Idee ist schlau, aber sie bringt leider keinen Steuervorteil: Wer sein Badezimmer zum Heimbüro umbaut, muss die Kosten komplett selber tragen und kann sie nicht als Aufwendungen für ein Arbeitszimmer abziehen. So hat der Bundesfinanzhof im Mai in einem entsprechenden Fall entschieden.

Ein Steuerberater hatte Badezimmer und Flur in ein Arbeitszimmer umbauen lassen. Die entstandenen Kosten in Höhe von 4.000 Euro machte er als Betriebsausgaben geltend. Allerdings wurde lediglich der Einbau einer neuen Tür vom Finanzamt anerkannt. Mit seiner Klage hatte der Steuerberater auch vor dem Bundesfinanzhof keinen Erfolg. Anders wäre die Entscheidung ausgefallen, wenn es sich nicht um Renovierungskosten für einen ursprünglich privat genutzten Raum, sondern für das gesamte Haus gehandelt hätte. Dann nämlich wäre das Arbeitszimmer in diesem Fall mit 10 Prozent der Gesamtwohnfläche berücksichtigt worden. Auch bei Reparaturen an Rollläden ist eine Abzugsmöglichkeit fraglich. Die Entscheidung darüber hat der Bundesfinanzhof zunächst an das Finanzgericht zurückgewiesen.

(Quelle: iww.de/astw, Urteil des BFH vom 14.5.19. VIII R 16/15)

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