Anpassung beim Mindestlohn:
Ab 1. Januar 2017 steigt der Stundensatz
Für Beschäftigte, die nach dem Mindestlohntarif bezahlt werden, wird sich der Stundenlohn ab 1. Januar 2017 erhöhen. Arbeitgeber müssen dann statt bislang 8,50 Euro pro Stunde 8,84 Euro bezahlen. Das geht aus einer Verordnung hervor, die von der Bundesregierung im Oktober 2016 beschlossen wurde.
Damit folgt die Bundesregierung dem Vorschlag, den die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2016 unterbreitet hat. Diese Rechtsverordnung ist nach §11 des Mindestlohngesetzes auch ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich. Sie gilt ab 1. Januar 2017, sieht aber auch Übergangsregelegungen Tarifvertragsparteien vor. So sollen abweichende Regelungen – wie sie zum Beispiel für die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien gelten – noch bis zum 31.12.2017 möglich sein. Dort müssen die Stundenentgelte ab 1.1.2017 mindestens 8,50 Euro betragen und erst ab 1.1.2018 auf 8,84 Euro angehoben werden. Diese Sonderregelung gilt übrigens auch für Zeitungszusteller.
(Quelle: Die Bundesregierung vom 26.10.2016: „Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 EUR“)
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!
Jetzt Erstberatung vereinbaren Newsletter Onlinebuchhaltung