Aktuelles zum Baukindergeld:
Förderzeitraum wird um drei Monate verlängert
Damit Familien das Baukindergeld nutzen können, müssen die Anträge eigentlich bis Jahresende gestellt werden. Aufgrund der Corona Pandemie hat die Bundesregierung diese Frist nun bis 31.3.2021 verlängert. Die nötigen Dokumente liegen den Antragstellern nämlich oft nicht rechtzeitig vor.
Durch die anhaltende Krisensituation hat sich vieles verlangsamt. Dazu gehört auch die Bearbeitung von Bauanträgen und Kaufverträgen, die für die Gewährung von Baukindergeld notwendig sind. Dem wird nun Rechnung getragen, indem die Antragsfrist um ganze drei Monate verlängert wird. Das Baukindergeld dient seit 2018 als Eigenheimförderung für Familien. Pro Kind erhalten sie zehn Jahre lang 1.200 Euro jährlich aus der Staatskasse. Zur Bewilligung müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vor allem die entsprechenden Antragsfristen einhalten. Bislang wurde das Angebot von etwa 260.500 Familien in Deutschland genutzt. Der Gesamtzuschuss beläuft sich für sie auf insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro.
(Quelle: iww.de/astw, Top-Beitrag in Ausgabe 11-2020)
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!
Jetzt Erstberatung vereinbaren Newsletter Onlinebuchhaltung