Abzug von Betriebsausgaben:
Dienstwagen für die Ehefrau wird anerkannt

Wenn die Ehefrau einen Minijob in der Firma innehat, kann ihr ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Mit dieser Entscheidung widerspricht das Finanzgericht Köln einem Finanzamt. Das nämlich wollte das Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkennen.

Im fraglichen Fall leistete die Ehefrau 9 Wochenarbeitsstunden an je 3 Tagen und erledigte dabei unter anderem Kurierfahrten für die Firma ihres Mannes. Dafür bekam sie einen Aushilfslohn und die geldwerten Vorteile eines Dienstwagens, den sie auch privat unbegrenzt nutzen durfte. Für das Finanzamt fehlte bei dieser Regelung die Fremdüblichkeit, die für eine steuerliche Anerkennung notwendig ist. Aus Sicht  des Finanzgerichts Köln blieb die Entlohnung jedoch im angemessenen Rahmen. Natürlich kann eine derartige Regelung unter Ehegatten leicht in den Verdacht des steuerlichen Missbrauchs geraten. Sofern die Leistungen aber tatsächlich erbracht werden, sind sie steuerlich entsprechend zu behandeln. Nun bleibt abzuwarten, wie in der Revision entschieden wird. Denn einen x-beliebigen Mitarbeiter würde eine Firma wohl nicht in dieser Form entlohnen. Schließlich könnte sein Verdienst durch die unbegrenzte private Dienstwagennutzung unkalkulierbar hoch werden.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.9.17, 3 K 2546/16, Aktenzeichen des BFH X R 44/17, BFH 21.12.17, III B 17/17)

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