Vorschau auf das nächste Steuerjahr:
2016 bringt Entlastungen für Geringverdiener und Familien

Schon jetzt zeichnen sich erste Entwicklungen für das Steuerjahr 2016 ab. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, sowohl Grundfreibetrag als auch Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag anzuheben. Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen aus dem 10. Existenzminimumbericht.

Beim Grundfreibetrag handelt es sich um eine Bemessungsgrenze, unterhalb der keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Sie liegt derzeit bei 8.354 Euro und soll für 2015 zunächst auf 8.472 Euro und für 2016 auf 8.652 Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag, der derzeit 4.368 Euro pro Kind bzw. 2184 Euro pro Elternteil beträgt, wird ab diesem Veranlagungsjahr steigen. 2015 sollen es 4512 Euro pro Kind bzw. 2.256 Euro pro Elternteil sein, 2016 dann 4.608 Euro pro Kind bzw. 2.304 Euro pro Elternteil. Das monatliche Kindergeld, das alternativ zum Kinderfreibetrag gezahlt wird, erreicht ebenfalls neue Höhen. 2015 gibt es 188 Euro für das erste und zweite, 194 für das dritte und 219 Euro für jedes weitere Kind. 2016 wird jeder dieser Beträge um weitere 2 Euro angehoben. Eltern, die mit ihrem Einkommen nur den eigenen Bedarf decken können, erhalten außerdem einen Kinderzuschlag, der 2016 auf 160 Euro pro Monat steigen wird.

(Quelle: Gesetzesentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 25.3.2015)

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