Geschenke machen Freu(n)de:
Pauschalsteuer wirkt sich doch nicht auf den Wert aus

Wie gut, dass manches bleibt wie es ist. Das gilt auch für Firmengeschenke, die bis zu einer Höhe von 35 Euro als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Auch wenn die Rechtsprechung anderes vermuten lässt, soll die Pauschalsteuer dabei nicht eingerechnet werden. Das meldet das Bundesfinanzministerium.

Nach einem im März gefällten Urteil müsste man die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent eigentlich zum Wert eines Firmengeschenkes hinzuaddieren. Damit wäre sie Teil jener 35 Euro, die zur Nutzung des Betriebsausgabenabzugs nicht überschritten werden dürfen. Nun hat das Bundesfinanzamt die damals eigentlich vorgesehene Fußnote ergänzt. Demnach soll die Vereinfachungsregelung von Randnummer 25 des BMF-Schreibens vom 10. Mai 2015 weiterhin gelten. Im Klartext heißt das also: Die 35-Euro-Grenze bleibt, wie sie ist, und wird durch die 30-prozentige Pauschalsteuer auch in Zukunft nicht eingeschränkt. Das wird so manches Unternehmen freuen, das sich bereits Weihnachtsgeschenke für Partner und Kunden überlegt.


(Quelle: IWW online, Meldung vom 14.9.2017)
 

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