Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt Veränderungen:
Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften soll angehoben werden

Für etwa 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung in Sicht. Nach dem Entwurf zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen sie fortan als klein eingestuft werden und diese Vorteile ab dem Jahresabschluss 2014 nutzen können.

Welche Größenklasse einer Kapitalgesellschaft zugeordnet wird, hängt von ihrer Bilanzsumme, ihren Umsatzerlösen und der durchschnittlichen Zahl ihrer Mitarbeiter ab. Diese Werte sollen nun bei kleinen Gesellschaften auf Bilanzsummen von 6.000.000 Euro (vormals 4.840.000 Euro) und Umsatzerlöse von 12.000.000 Euro (vormals 9.680.000 Euro) erhöht werden. Die Zahl der Arbeitnehmer liegt weiterhin bei 50. Sind zwei der drei Merkmale erfüllt, können sich mittelgroße Gesellschaften als klein einstufen lassen und entsprechende Erleichterungen nutzen. Dazu gehört, dass sie weniger Anhangsangaben machen müssen, beim Jahresabschluss keiner Prüfungspflicht unterliegen und ihre Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr offenzulegen haben. Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der erst in Kraft treten muss. Er basiert auf der Richtlinie 2013/34/EU, die spätestens zum 20.7.2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

(Quelle: Gesetzentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.1.2015)

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